Umweltbewusstes Handeln ist uns ein wichtiges Anliegen.
Unter wirtschaftlich vertretbaren Aspekten verfolgen wir einen ganzheitlichen Ansatz zum Umweltschutz, der den gesamten Produktlebenszyklus einschließt: von der Entwicklung über die Herstellung und Verwendung bis hin zur Entsorgung der Produkte.
Über die Einhaltung der relevanten Vorschriften und Gesetze hinaus wollen wir negative Umweltauswirkungen durch die Verwendung der "besten verfügbaren Technologien", der Optimierung des Energie- und Ressourcenverbrauchs sowie eine wirksame Notfallprävention begrenzen.
Folgende Maßnahmen haben wir dabei ergriffen bzw. folgende Richtlinien finden bei uns nicht nur Beachtung, sondern werden ernst genommen und gelebt.
CO2 –Vermeidung durch Ökostrom
Wir decken unseren Strombedarf vollständig aus erneuerbaren Energien. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag für eine nachhaltige Nutzung von Energien und somit auch einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz.
REACH-Verordnung
Die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) ist die Europäische Chemikalienverordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe. Sie ist im Juni 2007 in Kraft getreten um den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor den Risiken, die durch Chemikalien entstehen können.
RoHS-Richtlinie
Die EG-Richtlinie - RoHS ( Restriction of (the use of certain) Hazardous Substances) zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten regelt die Verwendung von Gefahrstoffen in Geräten und Bauteilen. Ziel ist die Beschränkung von unerwünschten Inhaltsstoffen in Elektro- und Elektronikgeräten, die in der EU in Verkehr gebracht werden.
Konfliktmineralien
Zum 31. Mai 2014 müssen US-Börsen notierte Unternehmen erstmals gegenüber der US-amerikanischen Börsenaufsicht SEC offenlegen, ob in ihren Produkten sogenannte „Konfliktmineralien“ aus der Demokratischen Republik Kongo oder aus Nachbarstaaten enthalten sind. Wir als deutsches Unternehmen, die wir entweder direkt in die USA liefern oder als Zwischenlieferant tätig sind, sind daher mittelbar von der Offenlegungspflicht betroffen.